Streiten, Sprechen, jetzt aktiv die Zukunft starten

Nicht jede scheinbar gerechte Lösung führt tatsächlich zu Zufriedenheit, manchmal bleibt Entscheidendes ungehört. Doch was geschieht, wenn in einem Konflikt vorschnell eingegriffen wird, ohne die dahinterliegenden Bedürfnisse zu klären?

Die bekannte Zitronen-Geschichte von A, B und C macht deutlich, worauf es bei echter Konfliktlösung ankommt. Als A und B um eine Zitrone streiten, greift C ein und teilt sie „gerecht“ in zwei Hälften. Statt Erleichterung entstehen jedoch Enttäuschung und Frust: B hätte die Schale im Ganzen für eine Bastelarbeit gebraucht, A wollte den Saft auspressen. Beide hätten ihre jeweiligen Ziele vollständig erreichen können – wenn ihre Interessen offengelegt worden wären.

Dieser Gastbeitrag von Dr. Sabine Sutter zeigt eindrücklich den Unterschied zwischen einem schnellen Kompromiss und einer nachhaltigen, interessenbasierten Lösung. Nicht die Teilung an der Oberfläche entscheidet, sondern das Verständnis für Wünsche, Bedürfnisse und Beweggründe. Genau hier setzt Mediation an: Sie schafft Raum für Austausch, Klärung und Lösungen, bei denen nicht jede:r nur die Hälfte bekommt, sondern im besten Fall das, was wirklich gebraucht wird.

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#Mediation #Streiten #Sprechen#Konfliktlösung #Konfliktparteien #Mediationsverfahren

 

 
 

Was uns die Zitronen-Geschichte über Mediation als Weg zur echten Konfliktlösung lehrt

Das Z in der Geschichte ist eigentlich ein X. Ein (X-beliebiges) Thema, etwas was A und/oder B wichtig ist, woran sie Interesse haben.

  • Menschen haben ihre guten Gründe. Ihre Perspektiven auf Konflikte sind unterschiedlich. Diese jeweiligen Perspektiven stehen in der Konfliktdarstellung, der ersten Phase der Mediation, im Mittelpunkt. Mediator:innen führen Einzelgespräche in Anwesenheit aller. (C tut das hier nicht, sondern schreitet direkt zu einer Lösung (Teilung von Z ).

  • Mediator:innen haben (anders als C sich das hier anmaßt) keine Entscheidungsbefugnis im Konflikt. Mediator:innen sind allparteilich und verantworten den Prozess der Mediation. Dazwischen (wie C) gehen sie nur im Sinne der Balance zwischen den Konfliktparteien und auf der Ebene der Kommunikation. Dann, wenn allgemeine Regeln der Kommunikation verletzt würden oder die Perspektiven einer Person nicht gehört würde.

  • Mediation als Verfahren stellt einen strukturierten und sicheren Rahmen zur Verfügung, innerhalb dessen die beteiligten Personen eigenverantwortlich handeln und ihre Konflikte bearbeiten.

  • In der Mediation gibt es (anders als in der Geschichte) klar ausgewiesene Phasen der Konfliktbearbeitung. Die Phasen in der Mediation sind: Konfliktdarstellung, Konflikterhellung, Lösungsphase. Ein Überprüfungstermin kann sich anschließen.

  • Niemand gewinnt, niemand verliert. Das heißt: es kommen nur Lösungen in Frage, die die Interessen aller Parteien widerspiegeln. Nur solche Lösungen sind tragfähig. Die Lösung in der Geschichte (Teilen von Z in zwei Hälften) spiegelt weder die Interessen von A (Zubereiten eines Heißgetränks aus dem Saft) noch von B ( Anfertigen eines Bastelobjekt mit der Schale) wider.

  • Mediation ist für alle geeignet, die an einer konstruktiven Bearbeitung von Konflikten interessiert sind und daran aktiv mitarbeiten möchten. (Also nicht wie A und B streiten, sondern über ihre unterschiedlichen Perspektiven, Bedürfnisse und Interessen ins Sprechen kommen möchten.)

 

 
 

4 Begriffe der Mediation

Mediation, Meditator:innen, Konfliktparteien, Mediationsvereinbarung.

  1. Mediation: ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Bearbeitung von Konflikten. Das Verfahren regelt seit 2012 das Bundesmediationsgesetz. Mediation unterstützt Menschen bei der Klärung und Lösung von Konflikten. Das Verfahren ist vertraulich, strukturiert, freiwillig und ergebnisoffen. 

  2. . Mediator:innen: führen als allparteiliche Dritte durch die Konfliktgespräche. Sie haben keine Entscheidungsbefugnis im Konflikt. Die Rolle der Mediator:in besteht darin, die Beteiligten in einem strukturierten Prozess bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Mediator:innen schaffen dafür einen sicheren Rahmen. Mediator:innen fördern die Kommunikation der Parteien und gewährleisten, dass jede der Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden ist.

    Die Mediator:innen-Person leitet und strukturiert das Gespräch. Inhalte und Tempo werden von den Beteiligten mitbestimmt. Mediator:innen helfen den Beteiligten, ihre Interessen und zugrundeliegenden Motivationen zu konkretisieren. Die Mediatorin wendet sich allen Seiten gleichermaßen zu und bleibt allparteilich. Das gilt auch für die Zeit nach Abschluss der Mediation.

  3. Konfliktparteien: Die Beteiligten vertreten ihre Interessen selbst. Sie entscheiden selbst und in eigener Verantwortung, welche Lösung ihre Interessen am Besten abbildet. Zur Not kann ein Kompromiss verhandelt werden. Auch hier ist die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich.

    Die Beteiligten erklären, dass sie sich zu den Streitfragen ehrlich und mit größtmöglicher Offenheit äußern. Sie verpflichten sich, alle entscheidungsrelevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Die Beteiligten sind verpflichtet, Inhalte des Verfahrens während der Mediation vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht der Mediator:in bleibt zu jeder Zeit bestehen, lediglich vor einem Strafgericht kann ihr die Schweigepflicht entzogen werden.

    Die Beteiligten streben eine Lösung ihrer Konflikte an, die für beide Seiten fair und akzeptabel ist. Mediation stellt dabei in erster Linie die individuellen Interessen in den Vordergrund. Geltendes Recht ist ein weiterer Maßstab. Die Beteiligten bestimmen, welchen Raum geltendes Recht einnehmen soll. Eine  Rechtsberatung kann nach Absprache durch die Beteiligten bei Bedarf zum Abgleich ihrer Lösungsoptionen eigenständig in Anspruch genommen werden.

  4. Mediationsvereinbarung: Die zwischen den Mediand:innen einstimmig abgestimmten Lösungen, werden auf Wunsch in einer Mediationsvereinbarung verschriftlicht. Die Mediationsvereinbarung ist ein rechtsverbindliches Ergebnis. Aus diesem Grund haben die Mediand:innen vor Unterzeichnung die Möglichkeit, ihre Vereinbarung überprüfen zu lassen, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.


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